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Die neue EnEV
Seit dem 1.1.2016 verschärften sich die Anforderungen an Neubauten bezüglich des Primärenergiebedarfes um 25%.
Seit dem 1.1.2016 gilt aber auch ein neuer Primärenergiefaktor für Strom von fP=1,8. Faktisch bedeutet das, dass Wärmepumpen zukünftig einen 25% Bonus erhalten und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Was geht noch in 2016, welche Hülle, welche Technik.
Eine Besonderheit ist der sommerliche Wärmeschutz, der Verweis auf die Neufassung von DIN 4108-2 bringt eine erhebliche Verschärfung. Die alte Weisheit „Mit Rollläden klappt es immer“ stimmt nicht mehr. Fensterflächen, die mehr als 50% der Raumgrundfläche ausmachen, sind faktisch nicht mehr möglich.
Die KfW
Die KfW hat schon im Mai 2015 die neuen Förderungen ab 4/2016 beschrieben. Der Hammer, je Wohneinheit gibt es dann 100.000 € zinsverbilligten Kredit. KfW 70 entfällt dann und die erste Förderstufe ist KfW 55. Neu dazu kommt eine KfW 55 Förderung nach Referenzausführung, quasi eine Bauteil und Anlagenkatalog um KfW 55 zu erreichen. KfW 40 bleibt als Förderung erhalten, neu dazu gibt es das KfW 40 PLUS Förderpaket. Damit das Ganze dann noch verwirrender wird, muss man wissen, dass die rechnerischen Anforderungen an KfW 55 und 40 gegenüber 2014 unverändert sind. Kurz gesagt: Was heute KfW 55/40 ist, bleibt das auch in 2016. Förderungen nach dem Passivhauspaket PPHP entfallen.
Im Seminar werden die Fördervoraussetzungen detailliert vorgestellt und einige Beispiele zu den jeweiligen Förderstufen gezeigt.
Termin und Dauer
Januar / Februar 2018 von 08:30 – 12:00 Uhr
4 U-Stunden
Ihre Investition
60,00 € pro Teilnehmer (inkl. Tagungsgetränke)
Die Mitgliedsbetriebe der Bauinnung Westfalen-Süd und der Zimmerer-Innung Westfalen-Süd erhalten auf dieses Seminar 20% Ermäßigung.
Ort
Aus- und Weiterbildungszentrum Bau, Kreuztal-Fellinghausen
Dozent
Dipl.-Ing. Friedrich Fath, Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Sie erhalten Seminarunterlagen und ein Lehrgangszertifikat
Hinweis
Der Lehrgang ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Sofern diese nicht erreicht wird, behält sich das AWZ Bau vor, den Kurs abzusagen oder terminlich zu verschieben. Die Teilnehmer/-innen werden hierüber frühestmöglich informiert.
Wir informieren Sie gerne über die Förderungsmöglichkeiten, wie z. B. Bildungsscheck.